Info Corona
– Allgemeine bayerische Vorlagen müssen unbedingt beachtet werden! –
Bitte beachten Sie, dass nur die Personen, welche im rechtlich festgelegten Verhältnis bezüglich Corona (lt. bayerischen Vorlagen) zueinander stehen, gemeinsam anreisen dürfen.
– Die allgemeinen Corona-Hygiene-Vorschriften sind einzuhalten
– Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten
Bitte beachten Sie auch, dass eine Anreise nicht möglich ist, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:
– Selbsterkrankung an COVID-19 in den letzten 14 Tagen
– Kontakt zu COVID-19 Personen in den letzten 14 Tagen
– unspezifischen Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere